TGA Fachplaner
Nach mehr als einjähriger Verzögerung ist es nun soweit: Ab dem 31. Januar 2019 steht das Webportal zur Meldung an das Marktstammdatenregister (MaStR) allen „Energiemarkt-Akteuren“ verbindlich zur Verfügung. Energierechtsexperten raten: Unternehmen sollten nicht voreilig Informationen über ihre Erzeugungs- und Verteilungsstrukturen an das Register melden.