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Kommentar zur EEG-Umlage: Wegen versäumter Anschlussregelung für die Beihilferegelung zahlen Betreiber hocheffizienter KWK-Anlagen, die nach dem 1. August 2018 in Dauerbetrieb genommen wurden, die volle EEG-Umlage auf eigenerzeugten und eigenverbrauchten Strom. Betroffene sollten die volle EEG-Umlage jedoch nur unter Vorbehalt zahlen.

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