KTM

Die Frist zur Einrichtung eines Messkonzeptes nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) für Betreiber von KWK-Anlagen oder anderer Stromerzeugungsanlagen endet am 1. Januar 2021. Den Betreibern solcher Anlagen droht unter Umständen eine Rückforderung ihrer EEG-Privilegien, wenn sie bisher Stromlieferungen an Dritte nicht rechtskonform gemessen und beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) anzeigt haben.

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