Fleischwirtschaft

Zum Jahresbeginn 2021 treten eine Reihe von Änderungen im Bereich der Energiewirtschaft in Kraft, die in einigen Fällen zu bösen Überraschungen führen können.  Bei Versäumnissen beispielsweise im Bereich Drittmengenabgrenzung für Strom, der nicht selbst verbraucht wird, droht der Verlust von Privilegien. Auch sollten Erdgaskunden bestehende Erdgaslieferverträge derzeit auf Weitergabe der CO2-Kosten überprüfen.

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