Das Krankenhaus

Messen, messen, messen - aber wo? Ein wesentlicher Teil des neuen Energiesammelgesetzes bezieht sich auf die messtechnische Abgrenzung von Stromeigenverbrauch und an Dritte geleistete Strommengen. Grundsätzlich gilt: Verbräuche Dritter müssen für die Privilegierung bei den Eigenerzeugung und netzseitigen Umlagen über geeichte Zähler erfasst und vom eigenen Stromverbrauch abgegrenzt werden.

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