Das Krankenhaus
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Seit dem 31. Januar 2019 steht das Webportal zur Meldung an das Marktstammdatenregister (MaStR) allen Energiemarkt-Akteuren verbindlich zur Verfügung. Energierechtsexperten mahnen jedoch zur Vorsicht: Unternehmen sollten nicht voreilig Informationen über ihre Erzeugungs- und Verteilungsstrukturen an das Register melden, sondern die Energieversorgungskonstellation im Vorfeld sehr genau prüfen.