Das Krankenhaus
Seit dem 31. Januar 2019 steht das Webportal zur Meldung an das Marktstammdatenregister (MaStR) allen Energiemarkt-Akteuren verbindlich zur Verfügung. Energierechtsexperten mahnen jedoch zur Vorsicht: Unternehmen sollten nicht voreilig Informationen über ihre Erzeugungs- und Verteilungsstrukturen an das Register melden, sondern die Energieversorgungskonstellation im Vorfeld sehr genau prüfen.