Das Krankenhaus
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Betreibern von Blockheizkraftwerken (BHKW), oder anderer Stromerzeugungsanlagen, droht eine rückwirkende Nachzahlung von EEG-Umlagen, wenn sie Stromlieferungen an Dritte nicht rechtskonform gemessen und beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) angezeigt haben. Von Rückforderungen verschont bleiben sie nur unter sehr engen Voraussetzungen.