CAREkonkret

Das Energierecht wird immer komplexer. Viele Pflegeeinrichtungen mit eigener, effizienter Erzeugung von Strom und Wärme per Kraft-Wärme-Kopplung oder Blockheizkraftwerk (BHKW) müssen zahlreiche Ge- und Verbote beachten. Besonders kompliziert wird es dann, wenn Strom auch noch an Dritte geliefert wird. Dieser Beitrag informiert über mögliche Fallstricke.

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