B&I

Das Bundeskabinett hatte am 8. März 2017 auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) die sogenannte MaStRV verabschiedet, die am 10. April 2017 in Kraft trat. Durch diese Verordnung wurde die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines Markt-stammdatenregisters (MaStR) energiewirtschaftlicher Daten geschaffen.

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