B&I

Vor vier Jahren forderte eine Novelle des EDL-G die Einführung eines Energieaudit oder alternativ eines Energiemanagementsystems. Im Dezember 2019 verstreicht die Frist für das Wiederholungsintervall solcher Audits und Betroffene stehen erneut vor der schwierigen Entscheidung. Inzwischen haben sich viele Voraussetzungen geändert und Unternehmen sollten sehr genau abwägen, was für sie im individuellen Falle vorteilhafter ist.

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