Hilfe bei unbilligen Härten

Das Bundesministerium der Finanzen hat am Freitag, 13. März 2020, ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus angekündigt. Die Zollverwaltung sei angewiesen bei etwa der Energiesteuer den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Genannt wird beispielsweise die Möglichkeit zur Stundung von Steuerzahlungen, Senkung von Vorauszah-lungen und Vollstreckungsaufschub oder Verzicht auf Säumniszuschläge.

Konkret beschreibt die Zollverwaltung ihre Maßnahmen auf ihrer Webseite zoll.de. Darin wird insbesondere festgelegt, dass Stundungsanträge für fällige oder fällig werdende Steuern und Anträge auf Anpassung der bisher festgesetzten Vorauszahlungen bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden können. Antragsberechtigt sind Steuerpflichtige, die nachweislich und nicht unerheblich betroffen sind. Sollten aktuell Vollstreckungsmaßnahmen drohen, könne zudem Vollstreckungsaufschub beantragt werden. Bei der Begründung der Anträge sollte die aktuelle Situation und dabei insbesondere der Zusammenhang zur Coronakrise glaubhaft dargelegt werden.

Zurück