Anzeigeformular nach § 19 Abs. 2 StromNEV geändert

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verlangt von energieintensiven Letztverbrauchern, die ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV in Anspruch nehmen wollen, die Bestätigung der Einhaltung neuer Vorgaben zur Kalkulationsberechnung. Für Letztverbraucher, die bereits in der Vergangenheit eine Vereinbarung getroffen haben, besteht dringender Handlungsbedarf: Die BNetzA empfiehlt jedem Letztverbraucher mit 7.000-Std.-Regelung zu überprüfen, ob auch bei den bereits laufenden Vereinbarungen die Vorgaben eingehalten werden. Sollte eine Neuanzeige erforderlich sein, läuft die Frist dafür bereits am 30. September 2019 ab.

Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden haben ein gemeinsames Positionspapier zur Berechnung der Betriebskosten im physikalischen Pfad abgestimmt und veröffentlicht. Das Papier regelt den Umgang mit Kosten der vorgelagerten Netzebene und Kosten für vermiedene Netzentgelte bei der Betriebskostenkalkulation. Daraufhin hat die BNetzA das Anzeige-Formular für die Neuanzeige eines individuellen Netzentgelts für die 7.000-Std.-Regelung geändert und einen Hinweis veröffentlicht. Danach müssen Letztverbraucher, die ein individuelles Netzentgelt der 7.000-Std-Regelung nach § 19 Abs. 2 S. 2-4 StromNEV neu anzeigen, das aktuelle Formular verwenden und erklären, dass bei der Berechnung der Kosten des physikalischen Pfades die Vorgaben des neuen Positionspapiers eingehalten wurden.

Letztverbraucher sind für die korrekte Anzeige der Netzentgeltvereinbarung und deren Änderungen selbst verantwortlich. Deshalb kann jedem Letztverbraucher, der ein individuelles Netzentgelt für die 7.000-Std.-Regelung vereinbart hat, nur dringend geraten werden, die Einhaltung der Kalkulationsvorgaben kurzfristig zu prüfen. Für Vereinbarungen, die nicht den neuen Vorgaben entsprechen und für die keine neue Anzeige erfolgt, droht eine Untersagung der gesamten Netzentgeltvereinbarung. Zwar sind die Vorgaben aus dem Positionspapier nicht rechtsverbindlich, dennoch besteht das Risiko, den finanziellen Vorteil zu verlieren – denn aus heutiger Sicht ist vollkommen offen, wie ein Gericht die Situation bewerten würde.

Haben Sie die Frist verstreichen lassen oder benötigen Unterstützung? Wir beraten Sie gern.

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