Fleischwirtschaft

Betreibern von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), oder anderer Stromerzeugungsanlagen, wie sie in der Fleischindustrie eingesetzt werden, droht eine Rückforderung von EEG-Privilegien, wenn sie  wenn sie Stromlieferungen an Dritte nicht rechtskonform gemessen und beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) anzeigt haben. Um Sanktionen zu vermeiden, müssen sie bis zum 1. Januar 2021 ein Messkonzept einrichten. Von Rückforderungen verschont bleiben nur solche Anlagenbetreiber, die bisher den eigenverbrauchten und selbstproduzierten Strom von Stromlieferungen an Dritte durch Schätzen oder ungeeichte Messung abgegrenzt haben. Außerdem müssen diese Strommengen an den zuständigen ÜNB gemeldet, und die hierauf entfallene EEG-Umlage entrichtet haben.

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