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Kommentar zur Subvention der EEG-Umlage: Erst in 2018 hatte der EuGH nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen der BRD und der EU-Kommission festgestellt, dass die deutschen EEG-Förderrichtlinien keine staatliche Beihilfe darstellen. Schlagendes Argument der Bundesregierung war der Sachverhalt, dass die EEG-Umlage keine Steuer sei und auch nicht durch staatliche Hände fließe. Nun steht die Bundesregierung vor einer Abkehr dieser Prämisse.

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