Zertifikatehandel: Entlastungen für Unternehmen

Damit deutsche Unternehmen auch mit der seit dem 1. Januar geltenden Zertifikatehandel und der damit einhergehenden CO2-Bepreisung international weiter wettbewerbsfähig bleiben, hat die Bundesregierung am 31. März 2021 mit einer Verordnung Ausgleichsmaßnahmen beschlossen. Die neue Verordnung sollen das Verlegen von Produktion in Länder mit geringeren Umweltauflagen verhindern (Carbon-Leakage).

Unternehmen erhalten in Zukunft eine finanzielle Kompensation, wenn ihnen im grenzüberschreitenden Wettbewerb durch die CO2-Bepreisung Nachteile entstehen. Im Gegenzug für die Ausgleichszahlungen verpflichten sie sich, ein Energiemanagementsystem einzuführen. Ab 2023 müssen sie dann in wirtschaftlich umsetzbare Klimaschutzmaßnahmen investieren, wenn das Energiemanagementsystem solche identifiziert hat. Die Investition muss einen finanziellen Umfang von mindestens 50 Prozent der Ausgleichszahlung erreichen, ab 2025 von mindestens 80 Prozent. Übergangsregelungen geben vor allem kleineren Unternehmen ausreichend Zeit, ich darauf einzurichten.

Die vom Kabinett verabschiedete Verordnung setzt den Eckpunktebeschluss der Bundesre-gierung vom September 2020 zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen um. Im Vergleich zum ersten Entwurf erhalten zahlreiche Unternehmen mit der jetzt verabschiedeten Verordnung eine höhere Kompensation. Insbesondere soll die Absenkung der EEG-Umlage nicht auf die Kompensation angerechnet werden. Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss der Bundestag dieser noch zustimmen und die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilen.

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