Der Zoll präsentiert sein neues Formularkonzept

Zum Jahreswechsel stellt das Zollamt auf seiner Webseite neue Formulare im Energie- und Stromsteuerbereich sowie auf den entsprechenden Fachseiten zur Verfügung. Um den Arbeitsaufwand bei Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen künftig zu reduzieren, setzt die Zolldirektion auf ein neuartiges Formularkonzept mit einem einheitlichen Antragsmodul. Die Formulare seien überwiegend auf eindeutigen und mehrfach verwendbaren Entscheidungsfragen (Ja/Nein) aufgebaut und nutzen zudem Feldfunktionen, die den Antragsteller beim Ausfüllen anleiten.

Mit der Änderung verfolgen die Initiatoren folgende Ziele: eine stärkere Ausrichtung der Formulare auf Fachfragen, umfangreichere Abfrage der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen sowie eine schnellere Bearbeitung von Anträgen und eine übersichtlichere Aufgliederung bisher zusammengefasster Energieerzeugnisse. Deshalb wurde nicht nur die Formularform, sondern auch die Fragestellung geändert.

Für die Verwendung der neuen Formulare gibt es Übergangsfristen: Für Anträge bei der Entnahme von Strom beziehungsweise der Verwendung von Energieerzeugnissen im Kalenderjahr 2019 können die alten Formulare noch bis zum 30. Juni 2020 verwendet werden. Eine Ausnahme gilt für das neue Formular 1400 (Stromsteueranmeldung), das aufgrund von Vorgaben des Rechnungsprüfungsausschusses verpflichtend ab dem 1. Januar 2020 verwendet werden muss.

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