Neue Richtlinien bei Stromanschluss von BHKW- und PV-Anlagen

Ab dem 27. April 2019 treten neue VDE-Anwendungsrichtlinien in Kraft und ersetzen die bestehenden Regelungen beziehungsweise die BDE-Mittelspannungsrichtlinie. Die neuen VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 sowie VDE-AR-N 4110 unterscheiden sich teilweise deutlich von den bisherigen Regelungen – mit erheblichen Auswirkungen auf den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen wie Blockheizkraftwerken (BHKW) oder Photovoltaik-Anlagen (PV). So liefern die Richtlinien zum Beispiel erstmals klare Regelungen für Stromspeicher.

Auch die ab dem 1. Januar 2019 geltenden Neureglungen des EEG und des KWKG durch das Energiesammelgesetz beinhalten maßgebliche Veränderungen für Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung. Insbesondere die neuen Vorgaben für den Nachweis eigengenutzten Stroms bei der Abrechnung der EEG-Umlage fordern einen genauen Blick auf bestehende Verteilungsstrukturen. Hinzu kommt der für dieses Jahr erwartete Rollout intelligenter Messsysteme mit Smart-Meter-Gateways. Die Anforderungen an eine korrekte Messung bei Stromeigenversorgung per PV- und BHKW-Anlagen sowie Stromverkauf werden definitiv steigen und bedürfen zur Einhaltung der Energierechts-Compliance dringend einer Überprüfung.

Allgemeingültige Aussagen sind hierzu leider nicht möglich, wir beraten Sie gerne individuell.

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