Mehr Klarheit bei Stromlieferungen an Dritte

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben nun ihre Anforderungen an die Erklärung nach § 104 Abs. 10 EEG 2021 in einem eigenen Papier veröffentlicht. Darin liefern sie, ohne Anspruch der Rechtsverbindlichkeit, ihr Grundverständnis für die Identifikation von Letztverbrauchern, für eine sachgerechte Schätzung der Stromverbräuche und die Sicherstellung der Zeitgleichheit.

Die Auslegungshilfe der ÜNB konkretisiert den Leitfaden „Messen und Schätzen“ der Bundesnetzagentur (BNetzA) und ist eine Pflichtlektüre für alle Eigenerzeuger und Nutzer der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR). Hier einige Auszüge:

  • Die ÜNB bestätigen die enge Auslegung zu ¼-Stunden-Schätzungen der BNetzA und schließen die Nutzung von fingierten ¼-Stundenwerten grundsätzlich aus. Die laut BNetzA zulässigen Ausnahmen wie zum Beispiel, gewillkürte Nachrangregelung, Worst-Case-Methode, synthetisches Lastprofil (SLP) akzeptieren die ÜNB.
  • Die ÜNB benennen jene Angaben, die sie für die Begründung eines unvertretbaren Aufwands einer Messung (als Voraussetzung einer zukünftigen Schätzung) verlangen. Zur Beurteilung setzen sie einen Betrachtungszeitraum von acht Jahren an.
  • Auch äußern sich die ÜNB zur Dokumentation der Messkonzepte und deren Testierung. Ein Testat verlangen sie dann, wenn auch die Jahresmeldungen nach §§ 74, 74a EEG zu testieren sind.
  • Die ÜNB benennen unterschiedliche Schätzmethoden und geben konkret vor, wie hoch der Sicherheitsaufschlag bei der einzelnen Schätzmethode mindestens ausfallen muss. Wird ein Dritter anhand einer ungeeichten Messung geschätzt, dann muss beispielsweise ein Sicherheitsaufschlag von mindestens 5 % veranschlagt werden.
  • Auf die Übermittlung von Detailangaben nach § 62b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 und 4 EEG (Be-treiber, Art, maximale Leistung, Anzahl von Verbrauchsanlagen) verzichten die ÜNB zunächst bei Schätzungen. Sie behalten sich jedoch vor, diese Angaben im Einzelfall nachzufordern.

    Die vollständige Auslegungshilfe der ÜNB finden Sie unten. Sollten Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite.

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