MaStRV: Start des Webportals erneut verschoben

Das Marktstammdatenregister befindet sich weiterhin im Aufbau, das verkündet aktuell die Bundesnetzagentur (BNetzA). Zurzeit bestehe deshalb nur für Strom- und Gasnetzbetreiber die Möglichkeit, ihr Unternehmen zu registrieren. Für alle anderen Marktakteure sei die Nutzung des MaStR-Webportals ab dem 31. Januar 2019 möglich. Dies war zuletzt für den 4. Dezember 2018 vorgesehen.

  • Die Meldepflichten nach der MaStR-Verordnung (MaStRV) sind bis zum 31. Januar 2019 folgendermaßen zu erfüllen: Für die Registrierung von EEG-Anlagen und deren meldepflichtigen Genehmigungen im MaStR wird vorübergehend weiterhin ein pdf-Formular eingesetzt, wie es vom Anlagenregister bekannt ist (www.bundesnetzagentur.de/registrierung-eeg) und auch die Registrierung von Photovoltaikanlagen erfolgt weiterhin über das PV-Meldeportal (www.bundesnetzagentur.de/registrierung-pv).
  • Batteriespeicher mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014 können über ein separates Meldeformular „Batteriespeicher“ registriert werden.
  • Die Registrierung von KWK-Anlagen mit einer Inbetriebnahme oder Leistungsänderung ab dem 1. Juli 2017 oder bei Teilnahme an der KWK-Ausschreibung erfolgt nach der über diesen Link zugänglichen Beschreibung: www.bundesnetzagentur.de/registrierung-kwk.
  • Daten, die nach der MaStRV eingetragen werden müssen, aber nicht eingetragen werden können, müssen nachgetragen werden, sobald das Webportal dies ermöglicht.
  • Für die Meldungen nach 1. bis 4. gilt eine Monatsfrist ab Inbetriebnahme oder ab Erteilung der Genehmigung. Die Eintragung von Bestandsanlagen, die nicht unter 1. bis 4. fallen, kann noch nicht vorgenommen werden. Dies ist erst nach Start des MaStR-Webportals möglich.

Sonstige Registrierungen von Einheiten, Marktakteuren und Behörden sei erst mit Start des Webportals möglich. Es ist beabsichtigt, die Meldefristen durch eine Änderung der MaStRV an den verspäteten Start des Webportals anzupassen. Die Behörde verspricht, dass keine Bußgeldverfahren für Verzögerungen eingeleitet werden, die sich aus der verspäteten Verfügbarkeit des Webportals ergeben.

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