KWK-Anlagen: Zulassungsanträge überarbeitet

Betreiber von neuen hocheffizienten, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) mit dem sogenannten KWK-Zuschlag eine Förderung für den darin erzeugten Strom. Ein Förderanspruch besteht allerdings nur für den in das Netz zur allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Als Voraussetzung gilt weiterhin eine Zulassung der KWK-Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Im Januar 2021 wurde das EEG 2021 und das KWKG umfassend geändert und nach der Geneh-migung der EU-Kommission im Juli 2021 nochmals angepasst. Unter anderem wurden Än-derungen der Zuschlagssätze und die Verlängerung der Förderung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen geregelt. Bis zur Genehmigung durch die EU-Kommission durften die geänderten Fördervorschriften des KWKG 2020 allerdings nicht angewendet werden und Zulassungsbescheide wurden durch das BAFA für KWK-Anlagen nur unter Vorbehalt erteilt. Inzwischen stehen die Zulassungsanträge rechtlich auf einem sicheren Fundament.

Das BAFA hat in diesem Zusammenhang sein Zulassungsverfahren überarbeitet und deutlich vereinfacht: Statt zahlreicher Formulare erfolgt der Zulassungsantrag einer KWK-Anlage jetzt über lediglich ein vereinfachtes Hauptformular.

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