Klarheit mit Brüssel bei Frage der EEG-Eigenversorgung

Wie sein Ministerium gestern mitteilte, hatte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin mit der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager getroffen. Dabei sei eine Grundsatzeinigung in der Frage der EEG-Eigenversorgung für KWK-Anlagen rückwirkend zum 1. Januar 2018 erzielt worden.

Demnach müssen Betreiber von KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter einem Megawatt und über zehn Megawatt auch künftig 40 Prozent EEG-Umlage zahlen. Dieser Satz gelte auch für neue KWK-Anlagen in stromintensiven Industrien sowie für solche, die weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr in Betrieb seien. Bei höherer Auslastung der KWK-Anlagen steige die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent EEG-Umlage, wie das Ministerium weiter berichtet. Für KWK-Anlagen, die zwischen August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, werde es eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 und 2020 geben. Nähere Einzelheiten zur geplanten Neuregelung gab das Bundeswirtschaftsministerium zunächst jedoch nicht bekannt und eine abschließende Prüfung und die Entscheidung durch die EU-Kommission stehe immer noch aus.

Die Änderung des KWK-Gesetzes ist auch im Referententwurf enthalten, den das Bundeswirtschaftsministerium Ende April erstellt hat. Darin sind auch einige Änderungen beim EEG vorgesehen. Er wird voraussichtlich am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet und soll noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Nicht darin enthalten sind die versprochenen Sonderausschreibungen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit je zwei Gigawatt für 2019 und 2020.

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