Höhe der EEG-Umlage für 2021 festgesetzt

Gemäß § 60 EEG haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu entrichten. Darüber hinaus besteht gem. § 61 EEG eine Umlagepflicht für die Eigenversorgung und sonstigen Letztverbrauch. Diese Zahlungen sollen die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der ÜNB bei der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 EEV sowie § 6 EEAV decken. Die ÜNB sind gemäß § 5 EEV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffent-lichen. Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt für das kom-mende Jahr 6,5 ct/kWh. Für Strom, der unter die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG fällt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die EEG-Umlage gemäß §§ 64, 65, 103 EEG anteilig begrenzen.

Die Festsetzung von 6,5 C/kWh bedeutete keine Überraschung, denn dieser Wert war von der Bundesregierung zugesagt worden. Außerdem wurde bereits die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für 2021 auf diesen Wert zu begrenzen. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt wird knapp 10,8 Milliarden Euro be-tragen. Ohne Bundeszuschuss läge die EEG-Umlage bei 9,6 C/kWh. Eine Deckelung der EEG-Umlage ist seitens der Bundesregierung notwendig geworden, weil die Unternehmen pandemiebedingt große Produktionsausfälle verzeichnen und damit auch die Stromverbräuche und Preise deutlich gesunken sind. Außerdem ist das Jahr 2020 bislang ein ertragreiches Jahr für die erneuerbaren Energien, so dass entsprechend hohe Fördersatze anfallen. In der Folge stehen hohe Auszahlungen an die Betreiber von EE-Anlagen geringen Einnahmen aus Stromlieferungen gegenüber, was zu einem Defizit im „EEG-Umlagen-Topf“ geführt hat. Für das darauffolgende Jahr 2022 wurde eine EEG-Umlage von 6 C/kWh angekündigt. Ab diesem Jahr sollen dann auch die Einnahmen aus dem nationalen CO2-Handel zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Der Bund rechnet dabei mit Mehreinnahmen von 7,4 Mio. € in 2021. Trotz dieser immensen Summen bezweifeln Experten, dass die Ziele der Erneuerbaren-Anteile am Strom-Mix erreicht werden.

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