Hochschulen stehen energierechtlich unter Druck

Eine energierechtliche Statusprüfung ist in vielen Hochschulen und Universitäten dringend erforderlich, weil die Energieversorgungsstrukturen in der Regel nicht an die veränderten rechtlichen Vorgaben angepasst wurden, weiß Vorstand der Energie-Admin AG, Sebastian Igel, aus seiner Beratungspraxis. Auf Einladung des Instituts für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE) in Hannover, referierte der auf Energierecht spezialisierte Rechtsanwalt deshalb im Rahmen zweier Workshops am 6. November beim HIS-HE und am 22. November 2018 an der Hochschule Harz in Wernigerode zu den energierechtlichen Herausforderungen an Universitäten.

Vor Vertretern von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften aus Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt erläuterte der Energierechtsexperte die besonderen Anforderungen zur Einhaltung der Energierecht-Compliance. „Insbesondere die Problematik Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Eigenerzeugung von Strom zum Beispiel durch Kraft-Wärme-Kopplung, Solaranlagen, oder auch Netzersatzanlagen, wurde mit zahlreichen Informationen und Handlungsempfehlungen anschaulich erläutert", resümiert Ralf-Dieter Person, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereiches Hochschulinfrastruktur. „Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es hier sehr wichtig, dass die Hochschulen rechtzeitig reagieren, um finanziellen Schaden in Form von möglichen Rückforderungen zu vermeiden."

Wenn Teilnehmer die energierechtliche Compliance nach dem Vortrag als verbesserungsfähig bewerteten, konnte Energierechtsexperte Sebastian Igel beruhigen: „Wir haben im Rahmen unserer Prüfungen bisher nicht erlebt, dass alle Vorgaben eingehalten wurden." Wichtig sei lediglich die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit diesem oftmals ungeliebten Thema. Komplexere, energierechtliche Rahmenbedingungen stellen insbesondere Hochschulen mit eigenen Stromerzeugungsanlagen wie beispielsweise Photovoltaik oder Blockheizkraftwerke (BHKW) zunehmend vor Probleme. Meldepflichten, Anträge und Genehmigungen erfordern einen fachgerechten Blick auf alle Vorgänge und die Bewältigung dieser Aufgaben verlangt zunehmend technisches, energiekaufmännisches und juristisches Fachwissen. Die besondere Problematik hierbei: Universitäten nehmen im energierechtlichen Sinne häufig mehrere Marktrollen ein. Sie sind Letztverbraucher, wenn sie Energie einkaufen und selbst verbrauchen. Sie sind Lieferant, wenn sie eingekaufte Energie an Dritte liefern, wie zum Beispiel an ein ausgelagertes Forschungsinstitut, entfernt liegende Fakultäten oder Kantinenbetreiber. Sie sind (Eigen-)Energieerzeuger, wenn sie ein eigenes BHKW, eine Netzersatzanlage oder Photovoltaik-Anlage betreiben. Und sie sind (Areal-)Netzbetreiber, da sie Energienetze auf ihrem Campus betreiben. Jede einzelne dieser Marktrollen verlangt die Einhaltung zahlreicher Ver- und Gebote aus sehr unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.

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