Gutachten liefert Vorschläge für gerechtere EEG-Umlage

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt eine Reform der EEG-Umlage für eine gerechtere Lastenverteilung und bezieht sich dabei auf Ergebnisse eines Gutachtens. Deren Verfasser vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, haben unter dem Titel „Alternative Finanzierungsoptionen für erneuerbare Energien im Kontext des Klimaschutzes und ihrer zunehmenden Bedeutung über den Stromsektor hinaus“ Optionen beleuchtet, wie die EEG-Umlage in Zukunft gerechter berechnet werden könne.

Steuer auf Kraft- und Heizstoffe

Im Rahmen des Gutachtens wurden zwei Reformoptionen untersucht, die die EEG-Kosten breiter als bisher verteilen sollen. Die erste Reformoption bestehe demnach darin, die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO2-Aufschlag zu ergänzen. Bei einem Aufschlag von 30 Euro pro Tonne emittiertem Kohlendioxid auf die geltenden Energiesteuersätze könnten nach ersten Schätzungen rund 10 Milliarden Euro mehr in die staatlichen Kassen fließen. Diese Einnahmen könnten aus dem Bundeshaushalt direkt – und gesetzlich verankert – auf das EEG-Konto der Netzbetreiber gezahlt werden und so die EEG Umlage senken. Statt 6,88 Cent pro Kilowattstunde (kWh) im Jahr 2017 könnte die EEG-Umlage um 3 Cent / kWh sinken. Eine solche aufkommensneutrale Reform sei kurzfristig umsetzbar und ein wichtiges Signal für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz.

Zusätzliche Entlastung durch Steuer im Stromsektor

Als zweite Reformoption wird in dem Gutachten vorgeschlagen, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. So könne ergänzend zum Emissionshandel eine weitere, am CO2-Gehalt orientierte Belastung für fossile Energieträger erreicht werden. Dies würde fossile Energieträger in der Stromerzeugung verteuern und tendenziell zu höheren Börsenstrompreisen führen. Auf diese Weise ließe sich die EEG-Umlage ebenfalls reduzieren: Denn steigen die Strompreise am Spotmarkt der Strombörse, wie das aktuell bereits geschieht, sorgt das für höhere Einnahmen beim EEG-Stromverkauf und damit für eine eher sinkende EEG-Umlage.

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