Gesetzliche Neuregelungen bei Drittmengenabgrenzung

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) plant eine grundsätzliche Neuregelung zur Drittbelieferungsproblematik. Gesetzgeberische Verfahren wurden in der Vergangenheit immer wieder verschoben, nun haben die Koalitionspartner den Beschluss gefasst, sich noch im Oktober mit damit zu befassen. Die Neuregelungen betreffen die Abgrenzung von Drittmengen bei verschiedenen Entlastungstatbeständen wie

• der Begrenzung der netzseitigen Umlagen und
• der Begrenzung der EEG-Umlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung.
• Erleichterungen im Umgang mit Drittmengen im Zusammenhang mit dem Eigenstromprivileg und
• Nachweis an die sogenannte Zeitgleichheit nach dem ¼ h Maßstab.
• Entlastung von der EEG-Umlage für neue und hocheffiziente KWK-Anlagen zur Eigenversorgung.

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