Geringere Gesamtbelastung durch Umlagen

Im Jahr 2021 erwartet Unternehmen beim Strombezug eine leicht verringerte Gesamtbelastung durch Umlagen und Abgaben, das prognostizieren Energiewirtschaftsexperten derzeit. Bedingt durch die Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh sinken die Kosten bei Betrachtung aller Faktoren voraussichtlich um rund 0,17 ct/kWh.

Die Summe aus gesetzlichen Umlagen, Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden und Stromsteuer beläuft sich 2021 auf insgesamt 9,750 ct/kWh, also 0,173 ct/kWh weniger als im laufenden Jahr. Bei der EEG-Umlage führt die beschlossene Deckelung durch die Bundesregierung auf 6,50 ct/KWh zu einer deutlichen Entlastung. Ohne diesen Eingriff des Gesetzgebers wäre die EEG-Umlage aufgrund des erheblichen Defizits im EEG-Umlagetopf in diesem Jahr und den negativen Prognosen für das kommende Jahr auf 9,651 ct/kWh gestiegen. Stattdessen ergebe sich im Vergleich zum aktuellen Jahr eine Entlastung um 0,256 ct/kWh.

Ebenfalls leicht rückläufig ist die Offshore-Netzumlage. Diese liegt 2021 bei 0,395 ct/KWh und damit 0,021 ct/kWh unter dem aktuellen Niveau. Bei den übrigen Umlagen zeige sich ein gegenläufiger Trend, allerdings fallen die jeweiligen Erhöhungen der Umlagesätze insgesamt moderat aus und gleichen die Entlastung durch die EEG-Umlage nicht vollständig aus. Die KWKG-Umlage liegt im kommenden Jahr bei 0,254 ct/KWh und damit 0,028 ct/kWh über dem Satz für 2020. Die Abschaltbare Lasten-Umlage (AbLaV) wurde von 0,007 ct/kWh auf 0,009 ct/KWh leicht nach oben korrigiert. Die Umlage nach §19 StromNEV steige für die Letztverbrauchergruppe A um 0,074 ct/KWh und liegt künftig im nächsten Jahr bei 0,432 ct/kWh. Für die Letztverbrauchergruppen B und C ergeben sich keine Veränderungen. Neben den jährlich wechselnden Umlagen werden die Stromsteuer mit 2,05 ct/KWh sowie die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden mit 0,11 ct/kWh in unveränderter Höhe erhoben.

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