EU verlängert Übergangsregelung für EEG-Umlage

Am 1. August 2018 hat die EU-Kommission die Genehmigung der am 7. Mai 2018 zwischen EU-Kommissarin Margrethe Vestager und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier getroffene Vereinbarung zur EEG-Umlageregelung bezüglich der KWK-Eigenstromversorgung genehmigt. Damit wäre der Weg eigentlich frei für eine wieder nur 40-prozentige Belastung eigenverbrauchten KWK-Stroms.

Der Gesetzgeber hat jedoch die hierfür auf bundesrechtlicher Ebene erforderlichen Gesetzesänderungen noch nicht geschaffen: Das schon für einen Zeitpunkt vor der parlamentarischen Sommerpause angekündigte „100-Tage-Gesetz“ lässt noch immer auf sich warten.

Um die politisch Verantwortlichen auf diesen Missstand sowie seine Folgen für Ihr Unternehmen aufmerksam zu machen und um auf diese Druck auszuüben, haben wir für unsere Beratungskunden ein Muster-Anschreiben gefertigt, dass Sie an die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises senden können - denn ohne Anpassung des deutschen Gesetzes ist die Genehmigung durch die EU-Kommission zwar ein gute Nachricht für KWK-Anlagenbetreiber, die aber keine unmittelbare Veränderung der Rechtslage in Deutschland bewirkt. Bis auf weiteres müssen sie die volle EEG-Umlage auf eigenverbrauchten KWK-Strom entrichten. Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Musteranschreiben MdB

Verwenden Sie bitte dieses Musteranschreiben, um den jeweiligen Mdb Ihres Wahlkreises für eine schnelle Regelung in Bezug auf § 61b Nr. 2 EEG (2017) im Deutschen Bundestag zu sensibilisieren. (Dies ist ein kostenloses und rechtlich unverbindliches Angebot, für das wir keine Haftung übernehmen können.)

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