Mehr Unabhängigkeit für die BNetzA gefordert

In seinem Urteil vom 2. September hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik dazu aufgefordert, der Bundesnetzagentur (BNetzA) mehr Unabhängigkeit einzuräumen. Die EU-Kommission hatte Deutschland verklagt, weil die BNetzA nicht ohne politische Vorgaben handeln könne, was den europäischen Vorgaben widerspreche.
Eine völlige Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde sei aber notwendig, damit diese gegenüber Wirtschaftsteilnehmern und öffentlichen Einrichtungen unparteiisch handeln könne. Die Richter stellen fest, dass die politischen Vorgaben zu eng gesteckt seien und den Gestaltungsspielraum der Agentur stark beeinträchtigen. Die BNetzA untersteht dem Bundeswirtschaftsministerium und regelt den Zugang zu Strom- und Gasnetzen und die dafür erhobenen Netzentgelte auf Basis unterschiedlicher Verordnungen, die von der Bundesregie-rung erlassen werden.
Die BNetzA hat angekündigt, dass sie ihr Handeln am bisherigen Rechtsspielraum ausrichten werde und versuchen wolle, rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase so weit wie möglich zu reduzieren. Aktuell sei aber vollkommen unklar, welche konkreten Auswirkungen das EuGH-Urteil auf das Handeln der BNetzA habe und wann der deutsche Rechtsrahmen an die Vorgaben des Urteils angepasst werden. Neben der Unabhängigkeit der BNetzA mahnt der EuGH auch eine mangelnde Umsetzung der europäischen Entflechtungsvorgaben an. Das deutsche Regulierungsrecht hinke bei Trennung von Energieerzeugung, Vertrieb und Transport den EU-Richtlinien hinterher. Voraussichtlich werde deshalb auch Energiewirtschaftsgesetz in absehbarer Zeit nachgebessert.



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