EU ermöglicht gezielte Entlastung für stromintensive Unternehmen

Am 25. Juni 2025 hat die Europäische Kommission mit dem neuen Clean Industrial State Aid Framework (CISAF) die beihilferechtliche Grundlage für einen befristeten Industriestrompreis geschaffen. Damit kann Deutschland ausgewählte energieintensive Unternehmen bei den Stromkosten entlasten – eine pauschale Strompreissenkung für die gesamte Industrie ist hingegen ausgeschlossen.

Was ist möglich?

CISAF erlaubt eine temporäre Förderung bis Ende 2030 für Unternehmen aus beihilfeberechtigten Sektoren (gemäß KUEBLL). Die Eckpunkte:

  • Max. 50 % des Großhandelsstrompreises für max. 50 % des Jahresverbrauchs
  • Mindestpreis: 5 ct/kWh
  • Förderdauer je Unternehmen: max. 3 Jahre

Voraussetzungen & Pflichten

Unternehmen, die Förderung erhalten, müssen mind. 50 % der Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren – z. B. in eigene Erzeugungsanlagen, Speicher oder Effizienzmaßnahmen. Die Umsetzung muss binnen 48 Monaten erfolgen. Ein Bonus von 10 % ist bei besonders hoher Flexibilitätsinvestition möglich.

Zudem ist der Nachweis erforderlich, dass keine Betriebsverlagerung innerhalb des EWR erfolgt ist oder geplant ist.

Einschränkungen

Ein breiter Industriestrompreis ist beihilferechtlich nicht vorgesehen. Nur energie- und handelsintensive Unternehmen mit Standortverlagerungsrisiko können profitieren. Eine Doppelförderung (z. B. mit Strompreiskompensation) ist nur im Rahmen enger Obergrenzen erlaubt.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Sofern Deutschland CISAF-basiert fördert, ist mit bekannten Antragsverfahren zu rechnen – inkl. Branchennachweis, Verbrauchsermittlung und Gegenleistungsdokumentation. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob und wie ihre Strukturen die Anforderungen erfüllen – gerade im Hinblick auf volatile Strompreise, Eigenerzeugung und Fördergrenzen.

 

Individuelle Beratung ist ab sofort möglich.

 

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