Energielieferverträge prüfen

Sondervertragskunden sollten aktuell ihre Lieferverträge mit dem Energielieferanten im Blick behalten. Wegen der Coronakrise müssen viele Unternehmen derzeit ihre Produktion herunterfahren oder sogar einstellen. In diesen Fällen weicht der Ist-Energieverbrauch erheblich von dem Verbrauch ab, der bei Abschluss der Energielieferverträge zugrunde gelegt wurde. „Derartige Abweichungen sollten die betroffenen Unternehmen unverzüglich ihren Energieversorgern mitteilen“, warnt Energiewirtschaftsexperte Oliver Staff. „Auch wenn keine verbindlichen Mengenkorridore oder feste Abnahmeverpflichtungen vereinbart sind, können Schadensersatzzahlungen drohen.“

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