Energieaudits nach EDL-G gehen in die zweite Runde

Eine Novelle im Energiedienstleistungsgesetzt (EDL-G) verpflichtete Unternehmen bis Ende 2015 erstmals zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und danach in einem Intervall von vier Jahren. Alternativ dient als Nachweis zur Erfüllung der Vorgaben ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001. In diesem Jahr werden die vorgeschriebenen Wiederholungsaudits fällig. Wegen veränderter Voraussetzungen sollten betroffene Unternehmen ihre Entscheidung aber neu abwägen.

Das EDL-G verpflichtet bestimmte Unternehmen regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen, ausgenommen sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), wenn sie bestimmte Schwellenwerte bei Umsatz und Anzahl der Arbeitnehmer unterschreiten. Mit dem Gesetz erfüllt die Bundesregierung die europäische Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz (2012/27/EU) in ihrer seit Ende 2012 bestehenden Fassung. Mit der Umsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Die Verpflichtung umfasst auch dezentrale Standorte oder Unternehmen, an denen Sie mehrheitlich beteiligt sind (verbundene Unternehmen). Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro.
Die Einführung eines EnMS nach DIN EN 50001 ist mit mehr Aufwand verbunden, als ein Audit nach DIN EN 16247. Doch diese Mühe kann sich lohnen, da man sich ihm Rahmen eines EnMS die Energienutzung und den Verbrauch im eigenen Unternehmen sehr viel genauer anschaut als bei einem Audit. Insbesondere für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch empfiehlt sich ein EnMS. Erst recht, wenn eine Rückerstattung der EEG-Umlage oder des Stromsteuerspitzenausgleichs angestrebt wird, was überhaupt erst bei Vorliegen eines 50001-Zertifikates möglich wird. Ein Energieaudit lässt sich beim zweiten Mal einfacher gestalten: Hat ein Unternehmen mehrere Niederlassungen mit vergleichbaren Strukturen und Verbräuchen, bietet das sogenannte „Multi-Site-Verfahren“ im Rahmen der DIN EN 16247-1 eine Alternative zur Aufnahme aller Daten. Dieses System ermöglicht ein Clustern vergleichbarer Standorte.

Wichtig ist in jedem Falle eine individuelle Betrachtung, denn sowohl  Energieaudit als auch EnMS weisen Vor- und Nachteile auf. Mehrere Überlegungen rund um die Aspekte Zeit, Kosten und Nutzen – jeweils vor dem Hintergrund der vorliegenden Energieversorgungsstruktur und deren technische Voraussetzungen – prägen den Entscheidungsprozess. So reichen beispielsweise In manchen Unternehmen die messtechnischen Voraussetzungen gar nicht mehr aus, um den Anforderungen eines Energiemanagements zu genügen. Geht es dem Management ausschließlich darum, seinen energierechtlichen Verpflichtungen aus dem EDL-G nachzukommen und ist der Meinung, wird die Beschränkung auf ein Energieaudit oftmals die (kosten-)günstigste Vorgehensweise sein. Allerdings fordern im Bereich des Produzierenden Gewerbes immer mehr Unternehmen von Ihren Vertragspartnern den Nachweis eines Energiemanagements nach ISO 50001.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Sucher nach einer geeigneten Auditierungsvarianten zur Umsetzung der Vorgabe.

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