Einsparungsziele wurden deutlich übertroffen

Laut Auskunft des RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V.) haben die Unternehmen des produzierenden Gewerbes ihre Energieeffizienz steigern können und den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität um rund 17 Prozent übertroffen. Somit können Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch für das laufende Jahr den sogenannten Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe erhalten.

Seit 2013 entlastet das Bundesfinanzministerium (BMF) mit dem Spitzenausgleich Unternehmen von einem Teil der Strom- und Energiesteuer, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Das Erreichen dieses Zieles muss das Bundeskabinett auf Grundlage der Expertise eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts feststellen. Im für das Antragsjahr 2022 maßgeblichen Bezugsjahr 2020 beträgt der Zielwert zur Reduzierung der Energieintensität 10,65 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das RWI kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Einsparung 27,7 Prozent gegenüber dem Basiswert gelegen hat. Der Spitzenausgleich kann somit auch im Jahr 2022 in voller Höhe gewährt werden.

Zur Unterstützung in allen energiesteuerlichen Fragen stehen Ihnen die Experten der Energie-Admin AG gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Zurück