Drohende NatGAS Insolvenz

Am Donnerstag, den 26. September 2019, hat der Potsdamer Direktvermarkter NatGAS AG die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Wie energate berichtete, betont das Unternehmen, dass es sich hierbei um ein vorläufiges Insolvenzverfahren handele und sich um eine Fortführung des Geschäftes bemühe.

Kunden der Energie-Admin AG sind von der NatGAS Insolvenz nicht betroffen.

Insolvenzen in der Energiebranche häufen sich: nach den Pleiten von Teldafax, Flexstrom und der BEV (Bayerische Energieversorgung) mit hauptsächlich Hauhaltskunden, sind neuerdings auch immer öfter Industrieunternehmen mit registrierender Leistungsmessung betroffen. Im letzten Jahr hielt die Insolvenz der DEG (Deutsche Energie) die Energiewelt noch in Atem, nun trifft es womöglich Gas-Großkunden der NatGAS AG.

Nach wie vor ist offen, wie es für die NatGAS AG und ihre betroffenen Kunden nach Beantragung der Insolvenz weitergeht. Eine Kündigung des Bilanzkreises seitens der Bilanzkreisverantwortlichen (GASPOOL Balancing Services GmbH und NetConnect Germany) würde die sofortige Einstellung der Gasbelieferung der NatGAS AG bedeuten. Für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung mit Mitteldruckbereich ergibt sich dahingehend dringender Handlungsbedarf, als dass es keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Ersatz-/Notversorgung gibt. Grundversorger und Netzbetreiber sind nicht verpflichtet eine Versorgung zu gewährleisten. Allerdings können betroffene Kunden davon ausgehen, dass eine Notversorgung für bis zu drei Monate eingerichtet wird. Um sicherzustellen, dass sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Sondervertrag zur Gasbelieferung abschließen.

Was können Betroffene infolge einer NatGAS Insolvenz tun?
Sobald der Bilanzkreis gekündigt und die Belieferung eingestellt wird, sollten betroffene NatGAS-Kunden unbedingt handeln, um hohe Mehrkosten zu vermeiden. Denn eines ist klar: eine Ersatzversorgung wird zu sehr hohen Grund-/Ersatzversorgungspreisen abgerechnet. Sie können gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Sobald Sie infolge der NatGAS Insolvenz in der Ersatzversorgung sind, schreiben wir Ihren Energiebedarf kurzfristig aus und kümmern uns darum, dass Sie schnellstmöglich – soweit im Rahmen der gesetzlich möglichen Fristen, gegebenenfalls auch rückwirkend – mit einem seriösen, günstigen Sondervertrag ausgestattet sind.

Für Rückfragen steht wir Ihnen unter +49 (0) 511 310302-0 bzw. info@energie-admin.ag zur Verfügung.

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