Deutlich höherer Startpreis für CO2

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ (BEHG) verabschiedet. Das Gesetz setzt Ergebnisse des gemeinsamen Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat um und sieht deutlich veränderte Festpreise für Emissionszertifikate vor. Die Folge ist höherer Preis für Kraft- und Brennstoff als ursprünglich im Klimapaket der Bundesregierung vorgesehen war.

Statt eines Startpreises von 10 Euro/t CO2 im Jahr 2021 mit schrittweiser Anhebung auf 35 Euro/t CO2 bis 2025, setzt der neue Entwurf einen Startpreis von 25 Euro/t CO2 und einer schrittweisen Erhöhung auf 55 Euro/t CO2 um. Der Preiskorridor soll im Jahr 2026 von 35 bis 55 und von 55 bis 65 Euro/t CO2 angehoben werden. Erst nach der Einführungsphase, also frühestens ab 2027, müssen Zertifikate („Verschmutzungsrechte“) per Auktion bei gleichzeitig begrenzter Menge an Zertifikaten ersteigert werden. Der tatsächliche Startpreis liege für Verbraucher allerdings deutlich darüber, rechnen Experten vor. Der Grund liege darin, dass sogenannte „Inverkehrbringer“, also Händler von Kraft- und Brennstoffen, ab 2021 dazu verpflichtet werden, zuvor erworbene Zertifikate in Höhe ihrer verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen abzugeben. Die Inverkehrbringer werden aufgrund ihres zusätzlichen Aufwandes für den Erwerb der Verschmutzungsrechte und damit verbundene Verwaltungsaufgaben höhere Kosten an die Verbraucher weiterreichen – und diese werden darüber hinaus noch mit 19 Prozent Mehrwertsteuer (MwSt.) belastet. Der Startwert beträgt für Endverbraucher damit nicht 25 Euro, sondern inklusive MwSt. 29,75 Euro/t CO2. Für den Wärmemarkt bedeute dies, dass in den Jahren 2021 bis 2025 der Brennstoffeinkauf von 20.000 kWh/a (bezogen auf den Heizwert) inklusive MwSt. in der Summe folgende Zusatzkosten verursacht:

Heizöl (5,32 t CO2/a): 158 Euro (2021) und 1203 Euro (2021 bis 2025)
Erdgas (4,02 t CO2/a): 120 Euro (2021) und 909 Euro (2021 bis 2025)

Das Preissignal sei gewollt, denn der höhere CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe und bringe das Land den Klimazielen näher. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel sollen in voller Höhe für die Entlastung der Haushalte und Unternehmen über die Stromrechnung und für eine Übergangszeit zur Entlastung von Fernpendlern verwendet werden. „Der Handel mit Zertifikaten wird das bestimmende Thema für Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte“, prognostiziert Sebastian Igel, Vorstand der Energie-Admin AG. „Wir wissen noch nicht, wie sich diese neue Form der Besteuerung auswirken wird, aber klar ist, dass wir uns frühzeitig darauf einrichten müssen. Für unsere Kunden stehen wir für die jeweilige individuelle Gestaltung der Energieversorgung zuverlässig zur Verfügung.“

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