Neues Rekordhoch auf dem EEG-Umlagekonto

Nach Information des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) mit Sitz in Münster, schwillt das Vermögen auf dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)-Umlagekonto für den Ökostrom weiter an, und nähere sich der sechs Milliarden-Euro-Grenze. Und das obwohl oder gerade weil die Bundesregierung eine rechtzeitige Einigung mit der EU-Kommission „verschlafen“ hat. Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben danach am 31.03.2018 ihre Monatsbilanz für das EEG-Umlagekonto vorgelegt: Wie im Januar und Februar 2018 sei wieder ein kräftiges Monatsplus, diesmal von etwa 450 Millionen Euro zu verzeichnen. Auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiber summiere sich das Rücklagen-Polster der von den Stromverbrauchern bezahlten EEG-Umlage damit auf aktuell fast 5,4 Milliarden Euro.
Im Monat März 2018 seien von Stromverbrauchern rund 452 Millionen Euro mehr Umlage eingezahlt als ausgegeben worden. Das Gesamtguthaben auf dem EEG-Konto der Verbraucher steige damit zum Ende März 2018 auf insgesamt 5,4 Mrd. Euro. Das ist ein Anstieg um über 230 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahresmonat. Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen wie Wind- und Solaranlagen. Zu den Einnahmen auf dem EEG-Umlagekonto zählen die Einzahlung der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

Fehlende Folgeregelung zum § 61b Nr. 2 EEG

Eine mögliche Ursache für den Einnahmenzuwachs: Seit dem 1. Januar 2018 zahlen Betreiber hocheffizienter KWK-Anlagen, die nach dem 1.08.2014 in Dauerbetrieb genommen wur-den, statt einer auf 40 % geminderten die volle EEG-Umlage auf eigenerzeugten und eigen-verbrauchten Strom, weil die Bundesregierung mit der zuständigen EU-Kommission keine Anschlussregelung getroffen hat. Monat für Monat werden so bundesweit Millionen Euro in Rechnung gestellt, und dies obwohl eine formelle Rechts- oder Anspruchsgrundlage bis heute fehlt. Die EU-Kommission hat beihilferechtlich Genehmigung Ende 2017 § 61b Nr. 2 EEG nicht verlängert. Die Bundesregierung hätte bis Ende 2017 den mehrfach angemahnten Nachweis über die Erforderlichkeit der Beihilfen erbringen und eine Folgeregelung vereinbaren müssen.

Über die EEG-Umlage

Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des (EEG) wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (Vergütungszahlungen, Kosten für IT). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom paradoxerweise nicht als Ökostrom Strom gehandelt oder verkauft werden, sondern nur als unspezifischer „Graustrom". Anders sieht es bei der Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung des Versorgers aus: Alle Stromanbieter weisen die Menge an EEG-Ökostrom in ihrem Strom-Mix aus, nur weil die Stromverbraucher die EEG-Umlage zahlen. Tatsächlich geliefert wird der EEG-Ökostrom nicht. Diese Art der Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung ist für Verbraucher irreführend, denn es steht auf der Rechnung etwas drauf, was gar nicht drin ist. Die EEG-Umlage für die Stromverbraucher wird in jedem Jahr Mitte Oktober von den Übertragungsnetzbetreibern für das darauffolgende Kalenderjahr ermittelt. Trotz des hohen Rücklagen-Polsters ist die EEG-Umlage für 2018 nur minimal auf 6,792 Eurocent je Kilowatt-stunde (ct/kWh) gesunken (2017: 6,880 ct/kWh).

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