Bundesrat fordert zukunftsfeste Gestaltung bei KWK und EEG

In seiner Sitzung am Freitag, den 21. September 2018, hat der Bundesrat eine „Entschließung zur zukunftsfesten Gestaltung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)“ gefasst. In dem Papier fordern die Ratsmitglieder mit Blick auf das noch immer in der Schwebe befindliche „100-Tage-Gesetz“, welches den ausgehandelten Kompromiss im EEG 2017 und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zwischen Bundesregierung und EU-Kommission regelt, eine schnellstmögliche Umsetzung. Ferner wünscht der Rat eine kritische Überprüfung der energierechtlichen Regelungen sowie des einhergehenden hohen Erfüllungsaufwandes in Form von Informations-, Berichts- und Meldepflichten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen seien Erleichterungen in diesem Zusammenhang notwendig. Der Bundesrat regt an:

• Einsetzung von Bagatellgrenzen für die Abgrenzung von Drittstrommengen im EEG 2017 und KWKG.
• Harmonisierung von Meldefristen, soweit möglich.
• Vereinheitlichen des „Letztverbraucherbegriffs“, insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen in Zusammenhang mit Elektromobilität.
• Übergangsfrist zur Nachrüstung von Messkonzepten, in der plausible Schätzungen für den sogenannten Viertelstunden-Nachweis im Rahmen einer EEG-umlageprivilegierten Eigenstromversorgung erlaubt sind.

Die Entschließung des Bundesrates ist für die Bundesregierung rechtlich nicht verbindlich. Sie soll die Bundesregierung vielmehr auf die in Zusammenhang mit hocheffizienten KWK-Anlagen und energierechtlichen Melde-, Informations- und Abgrenzungspflichten bestehenden Probleme aufmerksam machen.

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