Brüssel verklagt Deutschland beim europäischen Gerichtshof

Die EU-Kommission kritisiert die mangelnde Umsetzung der Vorschriften zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und verklagt Deutschland beim Gerichtshof der EU. Auch die Anforderungen an das Entflechtungsmodell für unabhängige Netzbetreiber sei fehlerhaft umgesetzt worden.

Deutschland habe nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften zu den Befugnissen und zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde – also der Bundesnetzagentur – in vollem Umfang eingehalten werden: Die Regulierungsbehörde könne Tarife und andere Vertragsbedingungen für den Netzzugang sowie Ausgleichsleistungen nicht unabhängig festlegen, weil viele Elemente in detaillierten Vorschriften der Bundesregierung geregelt seien. Darüber hinaus habe Deutschland mehrere Anforderungen an das Entflechtungsmodell für den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (ITO) fehlerhaft umgesetzt. So würden beispielsweise die Vorschriften für die Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des ITO nicht in vollem Umfang diesen Richtlinien entsprechen.

Im Februar 2015 sei ein Aufforderungsschreiben und im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland übermittelt worden. Da die Einhaltung des EU-Rechts noch nicht gewährleistet sei, müsse die EU-Kommission den Gerichtshof anrufen, teilte die EU-Kommission nun mit.

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