BesAR 2021: Neues Hinweisblatt veröffentlicht

Durch die Besondere Ausgleichsregelung kann ein stromkostenintensives Unternehmen beziehungsweise ein Schienenbahnunternehmen nach den §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Begrenzung (Reduktion) der EEG-Umlage stellen. Zu den aktuellen Maßgaben hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun ein Merkblatt und Antragsformulare auf seiner Website veröf-fentlicht.

Wer ist nach §§ 64 ff. EEG 2017 antragsberechtigt? Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen? Welche Fristen sind zu beachten und wie geht es nach der Antragstellung weiter? Antworten auf solche Fragen und Fragen zum Antragsverfahren 2021 liefert das neue Merkblatt. Der Großteil der Merk- und Hinweisblätter zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) sei bereits aktualisiert. Die Veröffentlichungen zu den jeweiligen Antragsverfahren im Jahr 2021 können Antragsberechtigte ab sofort im Bereich „Arbeitshilfen“ finden. Eine Be-grenzung von Landstromanlagen sei nach dem EEG 2021 bereits für das Begrenzungsjahr 2021 möglich (Übergangsbestimmung gemäß § 103 Absatz 2 EEG 2021). Für das Begrenzungsjahr 2021 müsse der Antrag bereits bis zum 31. März 2021 im Antragsportal beim BAFA eingereicht werden. Die Anträge für das Begrenzungsjahr 2022 können voraussichtlich ab April 2021 gestellt werden.

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