Emissionshandel kann wie geplant 2021 starten

Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) und die Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) wurden am 23. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten am Donnerstag, 24.12.2020, offiziell in Kraft.

Die BEHV, als zentrale Verordnung zur Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), wird dauerhaft Bestand haben. Die Regelungen der EBeV 2022 haben hingegen nur vorläufigen Charakter. Sie sind speziell auf den Emissionshandel in den Jahren 2021 und 2022 zugeschnitten, in denen lediglich die in Anlage 2 zum BEHG aufgeführten Hauptbrennstoffe Benzin, Gasöl, Heizöl, Erdgas und Flüssiggas dem Emissionshandel unterliegen. Wenn das BEHG ab dem Jahr 2023 für alle in Anlage 1 des Gesetzes genannten Brennstoffe zur Anwendung kommt, werden die erforderlichen Neuregelungen voraussichtlich in die BEHV integriert.

Nur wenige Tage vor dem geplanten Beginn des Emissionshandels am 1. Januar 2021 wurden damit die Weichen für den Start gestellt. „Die Bundesregierung hat sich mit dem Erlass der beiden Verordnungen Zeit gelassen“, kommentieren Vertreter des Forums Contracting e. V. Die Verzögerungen würden sich nicht allein mit der Corona-Pandemie erklären lassen. Man gewinne vielmehr den Eindruck, dass bewusst etwas verschleppt werde. Bezüglich der „Carbon-Leakage“-Verordnung (Kompensationsregelung nach § 11 Abs. 3 BEHG) liege bis heute lediglich ein Eckpunktepapier vom 23.09.2020 vor.

Zurück