BAFA reagiert mit Fristverlängerung

Die Auswirkungen durch das Coronavirus durchdringen derzeit alle Bereiche des öffentlichen Lebens und bereiten in vieler Hinsicht Kopfzerbrechen: So wurde zuletzt die Sorge geäußert, dass anstehende Audit-Termine zum Erhalt eines gültigen Energiemanagementzertifikats nicht wie geplant vor Ablauf der Antragsfrist zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) stattfinden können, weil der Auditor den Termin in Corona-Zeiten nicht wahrnehmen könne. Stattdessen müsse unter Umständen ein solcher Termin auf unbestimmte Zeit verschoben werden, sodass zum Antragszeitpunkt kein gültiger Nachweis eines Energiemanagements vorliege. Das Gesetz regelt mit der Antragsfrist der BesAR zum 30. Juni eines jeden Jahres eine sogenannte materielle Ausschlussfrist. Das Heißt, es bestehen keine Ausnahmen zur Verlängerung dieser Frist. Wie also können Antragsteller vorgehen?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat sich dazu klar auf seiner Internetseite geäußert: „Das BAFA ist sich bewusst, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Einhaltung der materiellen Ausschlussfrist (30.06.2020) unmöglich machen können. Wenn eine vollständige Antragstellung, insbesondere die Einreichung der fristrelevanten Unterlagen Wirtschaftsprüfervermerk und Zertifizierungsbescheinigung wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß bis zum 30.06.2020 erfolgen kann, wird das BAFA diese Umstände als höhere Gewalt werten und Nachsicht gewähren. Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Antragstellung unverzüglich nachzuholen und bei Antragstellung dem BAFA die Umstände mitzuteilen, warum die Auswirkungen der Corona-Pandemie eine fristgerechte Antragstellung nicht ermöglichten.“

Außerdem teilt das BAFA mit, dass es den diesjährigen Informationstag zur Besonderen Aus-gleichsregelung online anbietet. Das BAFA bietet aufgezeichnete Videos für denselben Tag (26.03.2020) an sowie zusätzlich Textsammlungen zur BesAR in gedruckter Form. Die Kosten für dieses Angebots betragen 55,00 Euro. Die Anmeldung muss allerdings bereits einschließlich 24.03.2020 erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist unbegrenzt.

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