EEG-Umlagepflicht: Vereinfachte Abgrenzungsregeln

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen „Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ gemäß §§ 62a und 62b EEG veröffentlicht. „Um energierechtliche Ausnahmeregelungen bei Umlagen in Anspruch nehmen zu können, muss der Umfang der dafür relevanten Strommengen dargelegt werden. Wir konkretisieren jetzt die gesetzlichen Regelungen anhand von gut zwanzig Vereinfachungen", erklärt BNetzA-Vizepräsident Peter Franke in einer Pressemitteilung. Eine Abgrenzung ist erforderlich, um die EEG-Umlage abrechnen und Umlageprivilegien in Anspruch nehmen zu können. Ohne Abgrenzung kann der Umlageschuldner nicht darlegen, für welche Strommengen er nur eine verringerte oder sogar gar keine EEG-Umlage zahlen muss. Vor der Einführung der Regelungen zum Messen und Schätzen in das EEG 2017 konnte die Abgrenzung nur mit geeichten Stromzählern erfolgen.

Der Leitfaden zeige, wie Strommengen, die unter Ausnahmeregelungen bei Umlagen fallen, gegenüber voll umlagepflichtigen Strommengen abgegrenzt werden können. Damit solle die Wahrnehmung von gesetzlich zuerkannten energierechtlichen Ausnahmen und Befreiungen in der tatsächlichen Handhabung deutlich einfacher und unbürokratischer werden. Die Unternehmen wählen demnach aus einem Spektrum die passende Lösung. Vor der Einführung der neuen Regeln zum Messen und Schätzen hätte grundsätzlich jede noch so kleine Strommenge geeicht gemessen werden müssen, um die für Ausnahmeregelungen relevanten Strommengen von sonstigen Stromverbräuchen abzugrenzen.

Strommengen müssen insbesondere dann voneinander abgegrenzt werden, wenn unterschiedliche EEG-Umlagesätze abzurechnen sind. Das kann der Fall sein, wenn sowohl Strommengen mit reduzierten EEG-Umlagesätzen (beispielsweise aufgrund einer Eigenversorgung oder aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unter-nehmen und Schienenbahnen) als auch „normale“, voll umlagepflichtige Strommengen (etwa aufgrund einer Weiterleitung von Strom an Dritte) anfallen. Der Leitfaden konkretisiert die gesetzlichen Regelungen anhand von Vereinfachungen und veranschaulicht deren Anwendung anhand von Beispielen, Abbildungen und Tabellen. Dabei werden insbesondere Vereinfachungen aufgezeigt, anhand derer die Einrichtung von möglicherweise komplexen und teuren Messstrukturen vermieden oder zumindest reduziert werden könne.

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