Die Änderung des BEHG ist in Kraft getreten

Das Erste Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am Dienstag, den 10. November 2020, offiziell in Kraft. Kernstück des Änderungsgesetzes ist die Anhebung der Festpreise, zu denen Emis-sionszertifikate in der Einführungsphase (2021 bis 2025) verkauft werden. Der Preis im Jahr 2021 beträgt nunmehr 25 Euro (anstelle von bisher 10 Euro) und steigt bis zum Jahr 2025 sukzes-sive auf 55 Euro (anstatt bisher 35 Euro). Auf die neuen Zertifikatspreise hatte sich der Vermitt-lungsausschuss von Bundestag und Bundesrat bereits im Dezember 2019 verständigt.

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus fossilen Brennstoffen zu schaffen und für eine Bepreisung dieser Emissionen zu sorgen, soweit diese Emissionen nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Dadurch sollen nationale Klimaschutzziele erreicht werden, einschließlich des langfristigen Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2050. Außerdem diene das Gesetz der Erreichung der Minderungsziele der EU-Klimaschutzverordnung sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz beizutragen. Nationales Ziel Emissionshandelssystems ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen.

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