Administrative Neuregelungen und zusätzliche Meldepflichten

Fehler vermeiden beim neuen Energie- und Stromsteuergesetz: Ab Januar 2018 gelten neue Regelungen im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz sowie der Durchführungsverordnungen zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz. Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung, daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuergesetzes, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber obligatorisch.

Zusätzliche Meldepflichten und administrative Neuregelungen: Die novellierten Durchführungsverordnungen enthalten hinsichtlich der Stromsteuer sowohl Vereinfachungen beim Versorgerstatus, aber auch verschärfte Bestimmungen in Bezug auf die Ausweisung strom-steuerlicher Begünstigungen auf den Rechnungen an gewerbliche Letztverbraucher. Die Energiesteuer-Durchführungsverordnung sieht in einigen Fällen zukünftig Selbsterklärungen auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken bei Entlastungsanträgen nach §§ 53 und 53a Energiesteuergesetz (EnergieStG) vor. „Lieferer“ nach dem EnergieStG werden außerdem verpflichtet, Aufzeichnungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vorzunehmen. Für BHKW-Betreiber dürfte die Neuordnung des Paragraphen 53a des Energiesteuergesetzes besonders ins Gewicht fallen. Hierzu gehört insbesondere die Pflicht zur Anrechnung von Investitionsbeihilfen auf die vollständige Energiesteuer-Rückerstattung bei KWK-Anlagen. Dies gilt für alle Investitionsbeihilfen, die seit dem 1. April 2012 gewährt wurden.

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